Bisher bewertete die Finanzverwaltung die Hinzugewinnung neuer Mandate/Patienten – auch ohne Überschreiten der 10 %-Grenze – in jedem Fall als schädlich. Erfreulich, dass sich die Verwaltung nun der anderslautenden Meinung des Bundesfinanzhofs (11.2.2020, Az. VIII B 131/19) gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann (FinMin Sachsen-Anhalt 14.5.2020, Az. 45-S 2242-85). |