Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien

Um die Betroffenen des Erdbebens in der Türkei und in Syrien zu unterstützen, hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Verwaltungsregelungen erlassen. Sie gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 6.2.2023 bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.

Das Schreiben enthält Ausführungen zu folgenden Aspekten:

•    Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
•    Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen,
•    Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
•    Lohnsteuer,
•    Aufsichtsratsvergütungen,
•    Umsatzsteuer und 
•    Schenkungsteuer.

Quelle | BMF-Schreiben vom 27.2.2023, Az. IV C 4 - S 2223/19/10003 :019, unter www.iww.de, Abruf-Nr.  233986