Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine derartige Regelung gegen das Verbot der Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Kündigungsfrist des Arbeitsverhältnisses. Gegen diese Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Quelle:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2016, Az. 8 U 122/15, NZB BSG Az. II ZR 347/16