Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.
Die Finanzverwaltung hat das „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“, vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 aktualisiert. Das Merkblatt kann unter www.iww.de/s6709 heruntergeladen werden.
Rund ein Jahr nachdem sich die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten geäußert hat, wurden nun einige Grundsätze ergänzt. Nachfolgend werden (ausgewählte) wichtige Aspekte erläutert.
Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile i. S. des § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) verkauft, führt dies zu Ein-künften aus Gewerbebetrieb. Wird bei der Auflösung der Gesellschaft ein Verlust realisiert, stellt sich regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser steuerlich geltend gemacht werden kann. Hiermit hat sich jüngst das Finanzgericht Düsseldorf befasst.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen 21-seitigen Anwendungserlass zu Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen. Die Aktualisierung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020.
Zum 1.1.2018 ist das Investmentsteuerreformgesetz (InvStG) in Kraft getreten. Hierdurch wurde die Besteuerung von in- und ausländischen Fonds grundlegend verändert. Das vormals geltende Transparenzprinzip wurde durch das intransparente Besteuerungssystem abgelöst. Aktuell ist eine Musterklage beim Finanzgericht Köln anhängig, die sich auf das Zusammenspiel zwischen dem Übergang von der Alt- zur Neuregelung und der laufenden Fondsbesteuerung bezieht.
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
Das Bundesfinanzministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht (Stand: 5.7.2022; unter: www.iww.de/s6717). Die Finanzverwaltung beantwortet hier Fragen aus folgenden Bereichen: Gesellschaftliches Engagement, Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine sowie Unterstützungen an Arbeitnehmer.
Ein Erbe verliert nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch für Leistungen im Haushalt der gepflegten Person.
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen (§ 233a Abgabenordnung [AO]) ist rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 auf 0,15 % pro Monat (das heißt 1,8 % pro Jahr) gesenkt worden. Die Angemessenheit dieses Zinssatzes ist dann unter Berücksichtigung der Entwicklung des Basiszinssatzes nach § 247 BGB wenigstens alle
zwei Jahre zu evaluieren. Die erste Evaluierung erfolgt spätestens zum 1.1.2024.
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